Geschäftsbedingungen

  1. Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nicht anders vereinbart, bis zum schriftlichen Widerruf.
  2. Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen und sind, soweit möglich, von uns überprüft. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
  3. Alle Angaben erfolgen freibleibend, Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
  4. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts weiteres ergibt, bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall a) für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit 3,57 % inklusive 19 % Mehrwertsteuer aus der Gesamt­leistung  b) bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungsmietverträgen 2,38 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer  c) bei gewerblichen Mietverträgen stets 3 Netto-Monatsmieten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Bei Abschluss von Wohnungsmiet-verträgen übernimmt der Auftraggeber (im Allgemeinen der Vermieter) unser Honorar.

    Der Angebotsempfänger übernimmt die gesamte Provision (Käufer- und Verkäuferprovision, also 7,14 % inklusive 19 % MwSt.) alleine,  wenn das Objekt aus einer Zwangsversteigerung über­nommen wird, oder von einem Konkurs-  bzw. Vergleichsverwalter gekauft, gemietet oder ge­pachtet wird.

    Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19 % inkl. MwSt. vom Verkaufswert des Grundbesitzes.

  5. Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteilungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossenen Firma – auch wenn diese anders firmiert – über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
  6. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
  7. Sollte Ihnen ein durch uns nachgewiesenes Objekt bekannt sein, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte ein bereits von uns angebotenes Objekt Ihnen danach direkt oder über Dritte angeboten werden, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbieter gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unseres Objektes abzulehnen.
  8. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht schadenersatzpflichtig. Kommt infolge von Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluss aufgrund unserer Angebote zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu erstatten. Weitergehenden Schadenersatz behalten wir uns ausdrücklich vor.
  9. Unser Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht wird oder infolge Verschuldens des Käufers durch Anfechtung hinfällig wird. Gleiches gilt, falls eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen versagt wird, die in der Person des Angebotsempfänger bzw. des Käufers liegen und die uns vorher nicht mitgeteilt worden sind.
  10. Als Makler sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
  11. Entscheidet sich der Interessent für ein nachgewiesenes Objekt und wünscht nach entsprechenden Verhandlungen die Ausfertigung eines Miet- bzw. Kaufvertrages, tritt dann aber von dieser Entscheidung zurück, wird eine Aufwandsentschädigung für die Ausfertigung von Verträgen (Miet-, Pacht oder Kaufvertrag) in Höhe von 11,9 % einschließlich 19 % MwSt. der Maklerprovision fällig.
  12. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Nürnberg als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, anderenfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
  13. Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
  14. Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.